Praktika
Um diese Ziele zu erreichen ist das Pflichtpraktikum gemäß den Vorschriften des Lehrplanes der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pitzelstätten in folgende Abschnitte gegliedert:
5-jährige Form
- 4 Wochen nach dem II. Jahrgang
- 14 Wochen nach dem III. Jahrgang
- 4 Wochen nach dem IV. Jahrgang
3-jähriger Aufbaulehrgang
- 4 Wochen nach dem II. Jahrgang
Das Pflichtpraktikum sollte in einem der Fachrichtung entsprechenden Betrieb abgeleistet werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Aufgrund dieser Vorgaben ergeben sich folgende Richtlinien für das Praktikum: siehe Download Praxis Leitfaden (nicht barrierefrei)