Reife- und Diplomprüfung
Alle Absolventinnen und Absolventen erlangen mit der Reife- und Diplomprüfung
… die Studienberechtigung für Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
… die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin bzw. Ingenieur“ nach 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis
... Ersatz der Lehre und der Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Berufsfeldern der Landwirtschaft
Wenn die AbsolventInnen und Absolventen bei der Lehrlings- und Fachstelle ansuchen, erhalten sie ohne Prüfung die Berufsbezeichnung Facharbeiter für ihre Ausbildung (landwirtschaftliches Betriebs- und Haushaltsmanagement). Sie haben Anspruch auf alle Förderungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt ohne Besuch eines Vorbereitungslehrganges nach Vollendung des 20. Lebensjahres.
… den Ersatz der Unternehmerprüfung als Weg in die Selbstständigkeit:
... die Befähigung zur Ausübung des Handelsgewerbes
nach einer mindestens 2-jährigen kaufmännischen Tätigkeit.
… die Befähigung zur Ausübung eines Gastgewerbes
nach einer 2-jährigen facheinschlägigen Tätigkeit.
… eine breitgefächerte Ausbildung für eine Vielfalt von Berufsfeldern
- in Landwirtschafts-, Ernährungs-, Lebensmittel- und Umweltbereichen
- im Produkt- und Personalmanagement
- im Qualitäts- und Unternehmensmanagement
- im Projektmanagement
- in Banken, Versicherungen und Genossenschaften
- in Verwaltung und Kontrolle (z. B.: AMA)
- in Tourismus und Handelsbetrieben
... Anrechnung von Lehrzeiten
Je nach Lehrberuf wird den Absolventinnen und Absolventen ein bis zwei Jahre Lehrzeit angerechnet. Die Anrechnung ist mit der Anmeldung des Lehrvertrages bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu beantragen.